
Satzung und Regeln
Hier findest Du die aktuelle Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein:
Oder hier für Dich als kompakte Checkliste:
Laube & Bauten
-
Laubengröße max. 24 m² Grundfläche inkl. Dachüberstand & Freisitz
-
Nur eingeschossig, nicht zum Wohnen nutzbar
-
Firsthöhe max. 3,50 m, Traufhöhe max. 2,25 m
-
Fundament nur aus losen Platten oder Punktfundament (keine Bodenplatte!)
-
Keine Dämmung, Heizung oder Sanitärinstallation
-
Gewächshaus max. 12 m², Höhe max. 2,50 m, Abstand ≥ 1,5 m zur Grenze
Gartennutzung & Drittelregel
-
Mind. 1/3 Nutzgarten (Obst, Gemüse, Beeren)
-
Max. 1/3 Erholungsfläche (Rasen, Sitzplatz, Spielbereich)
-
Rest frei gestaltbar (z. B. Zierpflanzen, Stauden)
-
Keine reine Rasenfläche oder Schottergärten erlaubt
Hecken, Bäume & Sichtschutz
-
Heckenhöhe max. 1,20 m zwischen Parzellen, 2,00 m am Außenzaun
-
Formschnitt nur zwischen Okt. und Ende Feb. (Vogelschutz beachten)
-
Keine stark wuchernden oder invasiven Arten pflanzen (z. B. Bambus, Kirschlorbeer)
-
Sichtschutz nur in Rücksprache mit Verein zulässig
Wasser & Abwasser
-
Kein Wasseranschluss in die Laube!
-
Nur Oberflächenwasser versickern lassen (z. B. über Sickerschacht)
-
Regenwasser darf gesammelt werden – max. 2 Behälter / 1.000 l gesamt (kann variieren!)
-
Keine Abflüsse ins Erdreich oder in Gewässer
Stromversorgung
-
Nur genehmigte Solaranlagen oder Batteriebetrieb erlaubt
-
Feste Stromanschlüsse nur über den Verein & geprüfte Elektroinstallation
-
Kabel und Verteiler dürfen nicht über Wege geführt werden
Toiletten
-
Keine Spültoiletten, kein Abwasseranschluss
-
Nur Trenntoiletten mit Trockeneinstreu oder mobile Campinglösungen erlaubt
-
Urin darf nicht ins Erdreich gelangen – gesondert auffangen & fachgerecht entsorgen
-
Feststoffe (getrocknet) können kompostiert oder über Hausmüll entsorgt werden
Wege, Tore & Zufahrt
-
Wege müssen frei, eben & begehbar gehalten werden
-
Zuwegungspflege gehört zur gemeinschaftlichen Verantwortung
-
Tore dürfen nur mit Genehmigung befahren werden (z. B. durch Obmann)
-
Parken im Vereinsgelände ist nur zum Be- und Entladen erlaubt
Tierhaltung
-
Bienenhaltung ist erlaubt – aber anmelde- und genehmigungspflichtig
-
Hunde & Katzen meist nicht gestattet – bitte Satzung prüfen
-
Keine Hühner, Enten oder andere Nutztiere erlaubt
Gemeinschaft & Ordnung
-
Gemeinschaftsarbeit ist verpflichtend (z. B. 3 Std./Jahr)
-
Termine & Aufgaben werden im Schaukasten ausgehängt
-
Müll und Grünschnitt selbst entsorgen oder kompostieren
-
Kein offenes Feuer / keine Verbrennung von Gartenabfällen erlaubt
Hinweise
-
Diese Checkliste dient zur Orientierung – die individuelle Satzung unseres Vereins weicht teilweise ab.
-
Bei Unsicherheiten bitte immer den Vorstand oder Obmann fragen.
Die Satzung unseres Kleingärtnervereins Reinbek e. V. enthält in einzelnen Punkten Abweichungen von der Rahmenordnung des Landesverbands – das ist zulässig. Diese Unterschiede beruhen auf Änderungen, die in der Vergangenheit von der Mitgliederversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wurden.
Diese Abweichnungen werden demnächst in dieser Checkliste aktualisiert und gekennzeichnet.