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Satzung und Regeln

Unsere Vereinssatzung

In unserer Satzung (Stand 2023) stehen die Regeln für das Zusammenleben in unserem Gartenverein. Sie legt fest, wie der Verein organisiert ist, welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben, wie Wahlen ablaufen und wie Entscheidungen getroffen werden.

Sie gilt direkt für alle Mitglieder unseres Vereins

Satzung des Landesverbandes

Der Landesverband ist die übergeordnete Organisation, in der viele Gartenvereine zusammengeschlossen sind. Dessen Satzung regelt die grundsätzlichen Strukturen, Ziele und Vorgaben auf Landesebene und bildet den Rahmen, an den auch wir als Verein gebunden sind.

Gibt die Leitlinien vor, nach denen Kleingartenvereine organisiert sind

Hier als kompakte Checkliste:

Laube & Bauten

  • Laubengröße max. 24 m² Grundfläche inkl. Dachüberstand & Freisitz

  • Nur eingeschossig, nicht zum Wohnen nutzbar

  • Firsthöhe max. 3,50 m, Traufhöhe max. 2,25 m

  • Fundament nur aus losen Platten oder Punktfundament (keine Bodenplatte!)

  • Keine Dämmung, Heizung oder Sanitärinstallation

  • Gewächshaus max. 12 m², Höhe max. 2,50 m, Abstand ≥ 1,5 m zur Grenze

Gartennutzung & Drittelregel

  • Mind. 1/3 Nutzgarten (Obst, Gemüse, Beeren)

  • Max. 1/3 Erholungsfläche (Rasen, Sitzplatz, Spielbereich)

  • Rest frei gestaltbar (z. B. Zierpflanzen, Stauden)

  • Keine reine Rasenfläche oder Schottergärten erlaubt

Hecken, Bäume & Sichtschutz

  • Heckenhöhe max. 1,20 m zwischen Parzellen, 2,00 m am Außenzaun

  • Formschnitt nur zwischen Okt. und Ende Feb. (Vogelschutz beachten)

  • Keine stark wuchernden oder invasiven Arten pflanzen (z. B. Bambus, Kirschlorbeer)

  • Sichtschutz nur in Rücksprache mit Verein zulässig

Wasser & Abwasser

  • Kein Wasseranschluss in die Laube!

  • Nur Oberflächenwasser versickern lassen (z. B. über Sickerschacht)

  • Regenwasser darf gesammelt werden – max. 2 Behälter / 1.000 l gesamt (kann variieren!)

  • Keine Abflüsse ins Erdreich oder in Gewässer

Stromversorgung

  • Nur genehmigte Solaranlagen oder Batteriebetrieb erlaubt

  • Feste Stromanschlüsse nur über den Verein & geprüfte Elektroinstallation

  • Kabel und Verteiler dürfen nicht über Wege geführt werden

Toiletten

  • Keine Spültoiletten, kein Abwasseranschluss

  • Nur Trenntoiletten mit Trockeneinstreu oder mobile Campinglösungen erlaubt

  • Urin darf nicht ins Erdreich gelangen – gesondert auffangen & fachgerecht entsorgen

  • Feststoffe (getrocknet) können kompostiert oder über Hausmüll entsorgt werden

Wege, Tore & Zufahrt

  • Wege müssen frei, eben & begehbar gehalten werden

  • Zuwegungspflege gehört zur gemeinschaftlichen Verantwortung

  • Tore dürfen nur mit Genehmigung befahren werden (z. B. durch Obmann)

  • Parken im Vereinsgelände ist nur zum Be- und Entladen erlaubt

Tierhaltung

  • Bienenhaltung ist erlaubt – aber anmelde- und genehmigungspflichtig

  • Hunde & Katzen meist nicht gestattet – bitte Satzung prüfen

  • Keine Hühner, Enten oder andere Nutztiere erlaubt

Gemeinschaft & Ordnung

  • Gemeinschaftsarbeit ist verpflichtend (z. B. 3 Std./Jahr)

  • Termine & Aufgaben werden im Schaukasten ausgehängt

  • Müll und Grünschnitt selbst entsorgen oder kompostieren

  • Kein offenes Feuer / keine Verbrennung von Gartenabfällen erlaubt

Hinweise

  • Diese Checkliste dient nur zur Orientierung – die individuelle Satzung unseres Vereins weicht teilweise ab.

  • Bei Unsicherheiten bitte immer den Vorstand oder Obmann fragen.

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